Seit vielen Jahren gab es keine verbindliche Entscheidung, ob Folgeschäden aus undichten Silikonfugen in Duschkabinen von den Gebäudeversicherern zu regulieren sind oder nicht. In der Praxis haben die Versicherer diese Schäden zwar bezahlt, eine eindeutige Regelung sahen die Versicherungsbedingungen hierfür allerdings nicht vor. Der BGH hat nun in einem wegweisenden Urteil (Az. IV ZR 236/20) entschieden, dass es sich hierbei nicht um einen regulierungspflichtigen Schaden aus der Leitungswasserversicherung handelt.
Was sagen die Versicherungsbedingungen?
In den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (VGB 2008) sind Nässeschäden versichert, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser verursacht werden. Das Leitungswasser muss aus den Rohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen oder Einrichtungen ausgetreten sein. Ob eine undichte Silikonfuge, die zwischen einer Duschwanne und der angrenzenden Wand verläuft, tatsächlich dazugehört, war strittig.
Der BGH hat geurteilt
Der BGH hat nun entschieden, dass der Versicherer nicht für derartige Schäden aufgrund einer undichten Fuge einzustehen hat. Die Richter haben damit für die bisher jahrelange kundenfreundliche Regulierungspraxis der Gebäudeversicherer eine neue, gegensätzliche Entscheidungsgrundlage geliefert. Die Silikonfuge wird als Wartungsfuge definiert. Da sie starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzt ist, muss der Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden. Somit sollen Folgeschäden vermieden werden. Wie die Prüfung in vermieteten Wohnungen nachhaltig umgesetzt werden soll, bleibt natürlich dem Eigentümer überlassen.
Wie reagieren nun die Gebäudeversicherer?
Zunächst konnte man die Erleichterung der Regulierungsverantwortlichen bei den Gebäudeversicherern deutlich spüren. Endlich ist eine klare Entscheidungsgrundlage geschaffen worden. Nach einiger Bedenkzeit, das BGH-Urteil datiert aus Oktober 2021, haben sich die meisten Versicherer nun aber doch für die Beibehaltung der kundenfreundlichen Regulierungspraxis entschieden.
Im Ergebnis werden sich zwar einige wenige Versicherer auf das Urteil beziehen und den Versicherungsschutz für derartige Schadenfälle versagen, aber für diese Fälle gibt es ja Versicherungsmakler, die dann eine Platzierung des Versicherungsschutzes bei regulierungswilligen Versicherern übernehmen. Wie relevant ein solcher Schaden werden kann, zeigt die Höhe des im Urteil verhandelten Schadenfalles. Die defekte Silikonfuge hatte einen Schaden in Höhe von 17.575 EUR verursacht.
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